Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN!

Unterschriftensammlung von ver.di, GEW und NGG

"Wir bekennen uns zum Prinzip, dass Gewerkschaften die Solidarität aller Beschäftigtengruppen organisieren. Ziel ist der Grundsatz „ Ein Betrieb ein Tarifvertrag“ im Sinne von Flächentarifverträgen, die den Wettbewerb in einer Branche über Löhne und Arbeitsbedingungen ausschließen. Die so verstandene Tarifeinheit hat einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die Akzeptanz der Tarifautonomie. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Grundsätzen nicht gerecht, da er bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge vorsieht, nur den Tarifvertrag der Mehrheit gelten zu lassen. Die anderen sind tariflos und ihr Streikrecht steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Dies ist unzweifelhaft auch eine indirekte Einschränkung des Streikrechts.

Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Wir lehnen jegliche Eingriffe in das Streikrecht ab! Wir fordern die Bundesregierung auf, von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen!"

Eine Unterschriftensammlung von ver.di, GEW und NGG

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