Referendariatszeit und zweites Staatsexamen

Nützliche Informationen für Berufseinsteiger_innen

Referendariatszeit und zweites Staatsexamen waren ja noch nie Vergnügungssteuerpflichtig, schon gar nicht seit der x-ten reformierten Reform der Ausbildungsreform, aber danach wird es auch nicht unbedingt einfacher, selbst wenn man seinen –angestellten oder probeverbeamteten- Fuß in eine Schultür bekommen haben sollte. Neben dem vielbeschworenen Praxisschock stellen sich eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich z.B. Besoldung, Beihilfe und Krankenversicherung, Probezeit etc. etc. Die stets rührige Rechtsstelle der GEW Hessen hat zu diesen und anderen Fragen ein Merkblatt unter dem Titel „Start in die Schule als Lehrkraft im Beamten- oder Arbeitsverhältnis“ herausgegeben, welches sich im Anhang als Download befindet. Dieses evtl. auszudrucken und allen jungen hoffnungsfrohen Menschen, welche einem zum Schuljahresbeginn in der geschätzten Lehranstalt über den Weg laufen, in die Hand zu drücken oder anderweitig zukommen zu lassen, macht beliebt und stimmt heiter. Mindestens.

Tony Schwarz, Vorsitzender des GEW Bezirkverbands Südhessen

Info der Landesrechtsstelle "Start in die Schule"