Amtsangemessene Besoldung" Musterwidersprüche/ Musteranträge für das Kalenderjahr 2018

Nach der Nullrunde 2015 und der nur 1-prozentigen Erhöhung im Jahr 2016 hat die GEW Hessen ihren Mitgliedern empfohlen, Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen. Diese Anträge wurden für die Kalenderjahre 2016 und 2017 gestellt.

Zur Frage der amtsangemessenen Besoldung im Jahr 2016 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seinen Urteilen vom 12. März 2018 entschieden, dass diese nicht verfassungswidrig zu niedrig sei. (Aktenzeichen 9 K 49.17-F und 9 K 324/17.F). Wir gehen davon aus, dass zu dieser Frage nun das Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof weitergeprüft wird.
Die GEW Hessen stellt Musteranträge für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen („Aktive“) und für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand („Versorgung“) zur Verfügung. Denn: Es ist aus unserer Sicht offen, ob für jedes Kalenderjahr ein Antrag gestellt werden muss. Nachdem das Land Hessen in den Kalenderjahren 2016 und 2017 hierzu keine eindeutige Stellungnahme abgegeben hat, empfiehlt die GEW Hessen eine erneute Antragstellung. Der Antrag sollte spätestens am 30. November 2018 bei der Bezügestelle eingehen. Der Artikel mit den Downloads hat den Shortlink https://bit.ly/2xOWnoe