Zur Situation von Schulleitungen und Schulaufsicht

Frankfurter Erklärung

Anlässlich einer Tagung zum Thema „Gemeinsame Herausforderungen von Schulleitungen und Schulaufsicht bei veränderter Aufgabenstellung“ haben die teilnehmenden Verbände, die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an den beruflichen Schulen und den Studienseminaren für die beruflichen Schulen in Hessen, die GEW Hessen, der Interessenverband Hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter und die Vereinigung der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten in Hessen, folgende Erklärung beschlossen:

  1. Die veränderten und ausgeweiteten Aufgaben von Schulleitungen und Schulaufsicht sind unter den gegebenen Arbeits- und Ressourcenbedingungen nicht mehr verantwortlich zu leisten. 
  2. Hierfür ist endlich eine umfassende und schonungslose Bestandsaufnahme der Handlungsfelder von Schulleitungen und Schulaufsicht vorzunehmen, um die unverzichtbaren Kernaufgaben von Schulleitungen und Schulaufsicht zu identifizieren, in ihrer Wertigkeit anzuerkennen und mit einem verbindlichen zeitlichen Rahmen zu versehen. 
  3. Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände gehören zu den Kernaufgaben der Schulaufsicht auch die Felder Unterrichtsentwicklung, Integration und Inklusion, Personalentwicklung, Personalmanagement, Qualitätsentwicklung, Beschwerde- und Konfliktmanagement und Kooperation mit allen an Bildung Beteiligten. Alle diese und weitere Aufgaben erfordern Abstimmungen zwischen den Beteiligten, die nur in intensiven, zeitaufwändigen, persönlichen Gesprächen zu leisten sind, für die im momentanen System auch nicht andeutungsweise eine Ressource hinterlegt ist.
  4. Der Bildung- und Erziehungsauftrag hat Verfassungsrang. Demzufolge darf jede für notwendig erachtete Weiterentwicklung nicht unter dem Blickwinkel der Ressourceneinsparung gesehen werden. Bernhard Friedrich (AGD), Birgit Koch (GEW), Michael Weis (IHS), Herbert Daubner-Flöck (VSH)